Förderprogramme und Zuschüsse

 

Die Gemeinden der ILE Klosterwinkel werden, wie viele ländliche Regionen Deutschlands, zunehmend mit den tiefgreifenden Veränderungen des demographischen Wandels konfrontiert.

Die Erhaltung lebendiger Ortskerne, die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und Geschäftsflächen sowie die Bewahrung eines attraktiven Wohn- und Lebensraumumfeldes sind die zentralen Herausforderungen der Region.

Zu diesem Zweck setzt die integrierte Ländliche Entwicklung ein umfassendes Flächen- und Leerstandsmanagement in Form eines kommunalen Förderprogrammes zur Leerstandsaktivierung auf.

Zur langfristigen (Re-)Aktivierung von Grundstücken mit leerstehenden Gebäuden können daher zur Wohn- und Gewerbezwecken Zuwendungen gewährt werden.

Details zum Förderprogramm:

  • Höhe der Förderung: Bis zu 10.000 € / Objekt
  • Der Fördersatz liegt bei max. 10% der Investitionssumme (brutto)
  • Die baulichen Investitionen müssen mindestens 20.000 € betragen 

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich der Gemeinde Egglham
  • Das Gebäude ist mindestens 50 Jahre alt und steht seit mindestens 12 Monaten leer und befindet sich im abgegrenzten Geltungsbereich
    • der Innerortsbereich des Ortes Egglham entlang der Staatsstraße ST 2109 mit Pfarrkirchener Straße, Hauptstraße und Aidenbacher Straße
    • der Innerortsbereich des Ortes Amsham entlang der Kreisstraße PAN 6 mit Egglhamer Straße, Dorfstraße und Birnbacher Straße
      und
      entlang der Kreisstraße PAN 22 mit Dorfstraße und Wolfakirchner Straße
  • Antragsteller/in ist zugleich Eigentümer/in

 

Förderprogramm

Broschüre

Förderantrag

 

Link zur Förderfibel ILE Klosterwinkel