1. Markterkundungsverfahren
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation , NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Egglham im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die Kommune bittet daher, bis spätestens 15.11.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Bekanntmachung Markterkundung
- Karte mit Ist-Versorgung vor der Markterkundung
Downloads:
- Egglham_Markterkundung_Bekanntmachung_02.10.2017.pdf
- Karte mit Ist-Versorgung vor der Markterkundung (Egglham 2_K1_20170929.pdf)