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Öffentliche Bekanntmachung: Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)

 

Auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796 ff.), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573 ff.), und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch die §§12 und 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) und durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GBbl. S. 619) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Egglham in seiner Sitzung am 31.07.2025 die im Betreff genannte Satzung beschlossen. 

Diese Satzung tritt zum 01.10.2025 in Kraft.

Die Satzung liegt nun in der Gemeinde Egglham, Hauptstr. 33, 84385 Egglham, Zimmer 3 in der Zeit 

       vom 02.10.2025 bis 20.10.2025

während der Dienststunden jeweils von 

Montag bis Freitag                            von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag u. Donnerstag      von 13:30 bis 16:30 Uhr 

aus und kann dort eingesehen werden.

Bekanntmachung

 

 

ILE-Klosterwinkel, Förderanfragen für Kleinprojekte

Heimatdialog Bayern

"Heimatdialog Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat - Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Bayern

Alle Infos zum "Heimatdialog.Bayern - Zukunftsperspektiven für ein Miteinander in unserer Gesellschaft!" finden Sie im Anhang oder auf www.heimatdialog.bayern/umfrage

Bekanntmachung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Pressetexte der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:

 

Organspende

Rauchfrei werden

Adipositas

Hypertonie

 

Ausbildungsplatz zählt bei der Rente

Informationsblatt der Deutschen Rentenversicherung

Nähere Infos unter: www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de

 

Information der Deutschen Rentenversicherung

Bei Umzug an die Deutsche Rentenversicherung denken!

Wer als Rentner den Wohnort wechselt, sollte nicht versäumen, dies dem Renten Service der Deutschen Post AG mitzuteilen. Egal ob man eine neue Adresse im Inland hat oder seinen Aufenthaltsraum auf Dauer ins Ausland verlegt. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.

Die Deutsche Post zahlt Renten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung an den Rentenempfänger. Um Überzahlungen zu vermeiden, werden Rentenzahlungen angehalten, sobald es heißt "unbekannt verzogen". Daher sollte ein Wohnortwechsel rechtzeitig gemeldet werden. Bei einem Umzug ins Ausland empfiehlt es sich außerdem, bei einem persönlichen Beratungsgespräch die Auswirkungen auf den eigenen Rentenbezug abzuklären.

Adressänderungen können mit einem Formular dem Renten Service der Deutschen Post gemeldet werden. Dieses steht unter www.rentenservice.com zur Verfügung oder ist in jeder Postfiliale erhältlich.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten die Beraterinnen und Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 480 88.

An die Adressen und Öffnungszeiten der Ansprechpartner in der Region gelangt man über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de.

 

Blutspendetermine in Bayern

Sämtliche Blutspendetermine in Bayern können sowohl nach Datum oder Zeitraum, als auch nach Ort oder Postleitzahl abgefragt werden. Per SMS und/oder E-Mail können sich die Spendewilligen zwei Tage vor dem selbst ausgewählten Spende-Termin kostenlos erinnern lassen.

Blutspendebutton

 

IdeenReich - Businessplanwettbewerb Südostbayern

Die Landkreise Rottal-Inn, Mühldorf, Altötting und Landshut, die Stadt Landshut und die Fachhochschule Landshut haben sich zusammengeschlossen und "ideenReich - den Businessplanwettbewerb Südostbayern" ins Leben gerufen.

Eine Besonderheit von ideenReich - Businessplan Wettbewerb Südostbayern ist die enge Zusammenarbeit von fünf kommunalen Partnern aus zwei Bezirken.

Unter der Projektleitung der Fachhochschule Landshut und in enger Kooperation mit dem Münchener Business Plan Wettbewerb konzentriert sich ideenReich auf die Lankreise Altötting, Landshut, Mühldorf und Rotall-Inn.

Das vorrangige Ziel lautet dabei, Existenzgründungen zu fördern, Jungunternehmern konkrete Hilfestellung zu geben  sowie die regionale Gründerkultur nachhaltig zu stärken.

 

Nähere Informationen erhalten Sie mit Klick auf den Link!