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Turnusmäßige Untersuchung der Abwasserkleinkläranlagen

Für Kleinkläranlagen wird im Rahmen der Eigenüberwachung zweimal jährlich eine qualifizierte Stichprobe des Ablaufs auf pH-Wert, absetzbare Stoffe und CSB (nach der Betriebsmethode) verlangt. Außerdem ist alle zwei Jahre die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlagen durch einen anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft zu prüfen.

Über geeignete Anbieter hat das Landratsamt Rottl-Inn eine Anbieterliste erstellt. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da hier nur die Firmen aufgeführt sind, die sich beim Landratsamt nach allgemeiner Aufforderung gemeldet haben. Diese Liste soll Ihnen als Entscheidungshilfe für Ihre Auswahl dienen.

Personen/Firmen die Wartungen für Kleinkläranlagen durchführen!